Stand: 2026 (BEEG) Familie & Soziales Aktualisiert am: 01.01.2026

Elterngeld-Rechner 2026: Basiselterngeld & ElterngeldPlus berechnen

Das Elterngeld fängt den Einkommensausfall nach der Geburt eines Kindes verlässlich auf. Berechnen Sie mit unserem Elterngeld-Rechner schnell und präzise Ihren Anspruch auf Basiselterngeld (300 bis 1.800 €), ElterngeldPlus (150 bis 900 €) sowie den Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag nach aktuellem Recht für 2026.

Elterngeld-Anspruch berechnen

Basis & ElterngeldPlus
€ / Monat
€ / Monat

Ihr geschätzter Elterngeldanspruch

BEEG-Berechnung 2026
Monatliches Basiselterngeld:
1.430,00 €
Alternativ ElterngeldPlus: 715,00 € / Monat (doppelte Bezugszeit)
Position Wert
Gesetzliche Ersatzrate nach § 2 BEEG 65,0 %
Geschwisterbonus (monatlich) 0,00 € (nicht beantragt)
Mehrlingszuschlag (monatlich) 0,00 € (Einling)
Gesamtbudget bei 14 Basismonaten (12 + 2 Partnermonate) 20.020,00 €

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Elterngeldstelle berechnet das Elterngeld auf Basis der Lohnsteuerdaten und Abzüge der maßgeblichen Bemessungsmonate.

Was ist das Elterngeld und wer hat Anspruch darauf?

Das Elterngeld ist eine Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die wegfallendes Einkommen nach der Geburt eines Kindes teilweise ersetzt. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Mit dem Elterngeld Rechner oben schätzen Sie Ihren Anspruch in wenigen Sekunden ab.

Anspruch haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem Haushalt leben, in Deutschland wohnen und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Auch Eltern ohne Erwerbseinkommen, etwa Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner, erhalten den Mindestbetrag. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt zusätzlich eine Einkommensgrenze (siehe unten).

So wird das Elterngeld berechnet: Elterngeld Höhe in vier Schritten

Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit Ihrem Bruttogehalt, sondern mit einem pauschal bereinigten Netto. Der Rechner vereinfacht das so:

  1. Netto vor der Geburt ermitteln: Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Berücksichtigt werden höchstens 2.770 Euro im Monat.
  2. Einkommensverlust bestimmen: Das ist der Unterschied zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Verdienst während des Bezugs. Ohne Arbeit ist es das gesamte Netto.
  3. Ersatzrate anwenden: Ab 1.240 Euro Netto sind es 65 Prozent. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro gelten 67 Prozent. Von 1.200 bis 1.240 Euro sinkt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro. Unter 1.000 Euro steigt er um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro Abstand, bei sehr niedrigem Einkommen bis auf 100 Prozent.
  4. Grenzen beachten und Zuschläge addieren: Das Ergebnis liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Danach kommen Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag hinzu.

Weil der Rechner Ihr Netto direkt abfragt, ersetzt er nicht die genaue Berechnung der Elterngeldstelle. Diese zieht Steuern, Sozialabgaben und einen Werbungskostenanteil nach festen Regeln ab. Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor.

Elterngeld Rechenbeispiele: So viel Elterngeld erhalten Sie

Die Werte der Tabelle entsprechen exakt der Ausgabe des Rechners. In der letzten Spalte sehen Sie das Gesamtbudget über 14 Basismonate, wenn beide Elternteile jeweils diesen Betrag erhalten.

Fall Netto vor Geburt Ersatzrate Basiselterngeld ElterngeldPlus 14 Monate Basis
Geringverdienst 800 € 77,0 % 616,00 € 308,00 € 8.624,00 €
Mittleres Einkommen 1.500 € 65,0 % 975,00 € 487,50 € 13.650,00 €
Durchschnittsverdienst 2.200 € 65,0 % 1.430,00 € 715,00 € 20.020,00 €
Höchstbetrag erreicht 3.000 € 65,0 % 1.800,00 € 900,00 € 25.200,00 €
Teilzeit-Zuverdienst 1.000 € 2.200 € 65,0 % 780,00 € 390,00 € 10.920,00 €
Mit Geschwisterbonus 2.200 € 65,0 % 1.573,00 € 786,50 € 22.022,00 €
Zwillinge 2.200 € 65,0 % 1.730,00 € 865,00 € 24.220,00 €

Der Höchstbetrag von 1.800 Euro wird rechnerisch ab etwa 2.770 Euro Netto erreicht: 65 Prozent davon ergeben 1.800,50 Euro. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr.

Elterngeld 2026: Mindestbetrag, Höchstbetrag und weitere Werte im Überblick

Merkmal Wert
Basiselterngeld300 bis 1.800 € pro Lebensmonat
ElterngeldPlus150 bis 900 € pro Monat, doppelte Bezugsdauer
Ersatzrate65 % ab 1.240 € Netto, 67 % bei 1.000 bis 1.200 €, unter 1.000 € bis zu 100 %
Berücksichtigtes Nettohöchstens 2.770 € im Monat
Bezugsdauer Basiselterngeld12 Monate je Elternteil, bis zu 14 Monate zusammen (2 Partnermonate)
Partnerschaftsbonus2 bis 4 zusätzliche Plusmonate je Elternteil bei 24 bis 32 Wochenstunden
Geschwisterbonus10 %, mindestens 75 € (Plus: 37,50 €)
Mehrlingszuschlag300 € je weiteres Kind (Plus: 150 €)
Einkommensgrenze (Geburten ab 1.4.2025)175.000 € zu versteuerndes Einkommen
Antrag rückwirkendhöchstens 3 Monate vor Beginn des Antragsmonats

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Der Unterschied

Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Jeder Elternteil kann bis zu zwölf Monate beziehen. Die zwei Partnermonate erhalten Sie nur, wenn Ihr Einkommen in zwei Lebensmonaten niedriger ist als vorher. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate beantragen.

Beim ElterngeldPlus ersetzen zwei Plusmonate einen Basismonat. Der monatliche Betrag beträgt höchstens die Hälfte, dafür verlängert sich der Bezug. ElterngeldPlus ist bis zum 32. Lebensmonat möglich. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, weil dann der Verdienst nur auf den halben Betrag wirkt.

Den Partnerschaftsbonus erhalten beide Eltern, wenn sie gleichzeitig zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Jeder bekommt dann zusätzliche ElterngeldPlus-Monate in Höhe von 150 bis 900 Euro. Weicht ein Elternteil in einem Monat von der Stundenzahl ab, entfällt der Bonus für diesen Monat. Alleinerziehende können den Bonus allein nutzen.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Er wird gezahlt, solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwister unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind, beim ElterngeldPlus um 150 Euro.

Gleichzeitiger Bezug seit April 2024

Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur für einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar in der Regel innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten unter anderem für Mehrlinge, Frühgeburten mindestens sechs Wochen vor dem Termin und Kinder mit Behinderung. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, ist ein längerer gleichzeitiger Bezug möglich.

Elterngeld bei Teilzeit: Was Sie dazuverdienen dürfen

Während des Bezugs dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Verdienst mindert das Elterngeld, weil es nur den Einkommensverlust ersetzt. Im Rechner tragen Sie dafür Ihr geplantes Teilzeit-Netto ein (bei einem Minijob oder Midijob hilft der Minijob- und Midijob-Rechner bei der Netto-Schätzung): Bei 2.200 Euro Netto und 1.000 Euro Zuverdienst bleiben 1.200 Euro Verlust, davon 65 Prozent ergeben 780 Euro Basiselterngeld.

Grenzen der Teilzeit-Rechnung

Der Rechner zieht den Zuverdienst direkt vom Netto ab. Die Elterngeldstelle rechnet bei hohem Einkommen anders: Maßgeblich ist der Abstand zwischen dem Teilzeit-Netto und der Kappungsgrenze von 2.770 Euro. Bei einem Netto von 4.000 Euro und 2.300 Euro Teilzeitverdienst sind das 470 Euro, davon 65 Prozent ergeben 305,50 Euro. Ab einem Netto über 2.770 Euro fällt das Ergebnis des Rechners deshalb zu hoch aus.

Elterngeld und Steuerklasse wechseln: Was in den 12 Monaten zählt

Für das Elterngeld-Netto kommt es auf die Steuerklasse an, die im Bemessungszeitraum von zwölf Monaten überwiegend galt. Sie wird dann auf alle zwölf Monate angewendet. Ein Wechsel etwa von Steuerklasse IV nach III oder von V nach IV kann das Netto und damit das Elterngeld erhöhen. Er wirkt in der Regel erst zum nächsten Kalendermonat, deshalb muss er früh erfolgen: Es reicht, wenn die neue Klasse in sechs der zwölf Monate galt und diese Monate zuletzt lagen.

Der Wechsel hat Nachteile. Das höhere Monatsnetto der günstigeren Klasse kann bei der Einkommensteuererklärung zu Nachzahlungen führen, und das Elterngeld erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Prüfen Sie deshalb Ihren Fall genau.

Elterngeld Einkommensgrenze und Antrag: Fristen und Voraussetzungen

Für Geburten ab dem 1. April 2025 besteht kein Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 Euro überschreitet. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 lag sie bei 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.

Beantragen Sie das Elterngeld bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Es wird rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer zu spät beantragt, verliert also Monate. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden angerechnet, deshalb gibt es in den ersten Wochen nach der Geburt für Mütter meist kein zusätzliches Elterngeld. Die Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen zählen aber als Basiselterngeld-Monate.

Elterngeld ab 2027: Was der Reformentwurf vorsieht

Das Familienministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach soll das Basiselterngeld für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden, maximal 12 statt 14 Monate betragen. Der Mindestbetrag soll auf 330 Euro, der Höchstbetrag auf 1.900 Euro steigen. Ein Kabinettsbeschluss liegt laut Berichten von Mitte Oktober 2026 noch nicht vor, Änderungen sind möglich. Für 2026 gelten die beschriebenen Werte unverändert.

Häufige Fehler und Tipps beim Elterngeld

  • Antrag zu spät stellen: Die Rückwirkung ist auf drei Monate begrenzt. Reichen Sie den Antrag in den ersten Wochen nach der Geburt ein, die Unterlagen können Sie nachreichen.
  • Steuerklasse zu spät wechseln: Planen Sie den Wechsel so, dass die neue Klasse mindestens die Hälfte des Bemessungszeitraums umfasst.
  • Progressionsvorbehalt übersehen: Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber nach § 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Die Steuererklärung wird dann oft Pflicht, planen Sie eine Rücklage ein.
  • Teilzeit nur nach Gefühl planen: Bei höherem Einkommen wirkt die Kappungsgrenze. ElterngeldPlus mit Teilzeit kann günstiger sein als Basiselterngeld.
  • Partnermonate verschenken: Die zwei Zusatzmonate gibt es nur, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und das Einkommen in zwei Monaten sinkt.
  • Stundenzahl beim Partnerschaftsbonus: Liegt ein Elternteil in einem Monat außerhalb von 24 bis 32 Stunden, entfällt der Bonus für diesen Monat. Informieren Sie die Elterngeldstelle bei Abweichungen.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit mit einer Abfindung, hilft der Abfindungsrechner bei der steuerlichen Einordnung. Zur Elternzeit gehört auch der besondere Kündigungsschutz, Fristen prüfen Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner.

Für wen lohnt sich welche Elterngeld-Variante?

  • Eltern, die ganz aussetzen: Basiselterngeld bringt den höchsten Monatsbetrag. Gut für die ersten Monate nach der Geburt.
  • Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren: ElterngeldPlus streckt den Anspruch auf eine längere Zeit und wird durch den Zuverdienst weniger stark gekürzt.
  • Paare mit gleichen Arbeitszeitwünschen: Der Partnerschaftsbonus lohnt sich, wenn beide 24 bis 32 Stunden arbeiten können.
  • Gutverdienende: Das Elterngeld bleibt bei 1.800 Euro gedeckelt. Prüfen Sie hier besonders die Einkommensgrenze von 175.000 Euro.
  • Studierende und Nichterwerbstätige: Sie erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.

Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt

  1. Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, sie wird für den Elterngeldantrag benötigt.
  2. Antragsformular der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes ausfüllen, meist online.
  3. Bezugsmonate je Elternteil festlegen und Basis, Plus oder Bonus wählen.
  4. Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt beifügen, Selbstständige den Steuerbescheid.
  5. Antrag möglichst früh einreichen, denn rückwirkend zahlt die Stelle höchstens drei Monate. Den Bescheid anschließend sorgfältig prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Elterngeld

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Lebensmonat des Kindes.

Standardmäßig ersetzt das Basiselterngeld 65 % des bereinigten Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Voreinkommen unter 1.240 € steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 % für Geringverdiener.

Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Der monatliche Betrag halbiert sich (mindestens 150 €, maximal 900 €), dafür kann die Unterstützung doppelt so lange bezogen werden – ideal bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Den Geschwisterbonus (10 % Zuschlag, mindestens 75 € bei Basiselterngeld) erhalten Familien, in denen mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben.

Ja, das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht also den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr.

Quellen und gesetzliche Grundlagen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): § 1 (Anspruchsvoraussetzungen, Einkommensgrenze), § 2 (Höhe des Elterngeldes), § 2a (Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag), § 3 (Anrechnung anderer Einnahmen), § 4 ff. (Bezugsdauer, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus), § 7 (Antragstellung)
  • § 32b Einkommensteuergesetz (EStG): Progressionsvorbehalt bei Entgeltersatzleistungen
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. Familienportal des Bundes: Informationen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
  • Bundesregierung: Hinweise zu den Neuregelungen beim Elterngeld seit April 2024
  • Elterngeldstellen der Bundesländer: Antragsformulare und Merkblätter

Hinweis und Haftungsausschluss

Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt weder die Berechnung der Elterngeldstelle noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich entscheidet die für Ihren Wohnort zuständige Elterngeldstelle auf Basis Ihrer Unterlagen.