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Energie & Haus

Nachhaltige Einsparungen: Ertragsprognose, Amortisationszeit, Stromersparnis und CO2-Reduktion durch Balkon-Photovoltaik.

Gehalt & Arbeit

Minijob- & Midijob-Rechner

Ermitteln Sie Netto-Verdienst, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge im Minijob (bis 603 €) und Midijob (bis 2.000 €).

Gehalt & Arbeit

Mindestlohn-Rechner

Berechnen Sie Wochen-, Monats- und Jahreslohn auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns (2026: 13,90 € / 2027: 14,60 €).

Gehalt & Arbeit

Zuschlagsrechner: Überstunden, Nacht, Sonntag, Feiertag

Berechnen Sie Bruttobeträge und steuerfreie Anteile für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Überstundenzuschläge (§ 3b EStG).

Gehalt & Arbeit

Kündigungsfrist-Rechner

Berechnen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit exaktem Zieldatum.

Gehalt und Arbeit: Was Beschäftigte 2026 wissen sollten

Ob Stundenlohn, Nachtzuschlag oder Kündigung: Im deutschen Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Euro oder wenige Tage. Die Rechner in dieser Rubrik helfen Ihnen, Ihre Lohnabrechnung nachzuvollziehen und Fristen richtig zu planen. Alle Werte beziehen sich auf den Stand 2026.

Mindestlohn, Minijob und Midijob

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde. Mit dem Mindestlohn-Rechner prüfen Sie, ob Ihr Lohn ausreicht und wie hoch Ihr Monatslohn ausfällt. Daran gekoppelt ist die Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat. Verdienen Sie zwischen 603,01 und 2.000 Euro, gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Netto und Arbeitgeberkosten berechnen Sie im Minijob- und Midijob-Rechner.

Zuschläge und Kündigungsfristen

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei bezahlt. Der Zuschlagsrechner trennt steuerfreie, beitragsfreie und steuerpflichtige Anteile. Wer kündigt oder gekündigt wird, kann mit dem Kündigungsfrist-Rechner das Austrittsdatum nach § 622 BGB bestimmen.

Die Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen keine Beratung. Verbindlich sind Arbeits- oder Tarifvertrag und Ihre Lohnabrechnung.