Steuern und Immobilien: Erstattung, Abfindung, Kaufnebenkosten
Drei Themen führen viele Menschen in die Steuerberechnung: der Arbeitsweg, eine Abfindung und der Immobilienkauf. Die Rechner dieser Rubrik geben Ihnen vorab eine belastbare Größenordnung.
Pendlerpauschale und Homeoffice
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte setzen Sie 2026 0,38 Euro je Entfernungskilometer an, auch für Homeoffice-Tage gibt es eine Pauschale von 6 Euro pro Tag bis maximal 210 Tage. Ob sich der Aufwand lohnt, zeigt der Pendlerpauschale-Rechner. Entscheidend ist, ob Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.
Abfindung und Fünftelregelung
Eine Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) milder besteuert werden. Der Abfindungsrechner vergleicht die Steuer mit und ohne Fünftelregelung. Der Arbeitgeber wendet sie seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug an, sie wird erst über die Steuererklärung berücksichtigt.
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten
Beim Immobilienkauf richtet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Dazu kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler. Den Gesamtaufwand ermitteln Sie mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner.
Alle Ergebnisse sind Schätzungen. Der Steuerbescheid und die Notarrechnung sind maßgeblich.